Mangelhafter Duschbereich

Ausgangslage:

An einer Schlafzimmerwand Richtung Bad wurde Feuchtigkeit festgestellt. Eine Beweissicherung wurde beauftragt um eventuelle Regressforderungen gegen einen  möglichen Verursacher zu ermöglichen.

Die Verfugung zwischen Bodenfliese und Duschrinne ist offen.

Die Sekundärentwässerung im Rinnenbereich wurde mit elastischem Dichtstoff geschlossen.

Die Alternativabdichtung im Bereich des Flansches der Duschrinne ist nicht funktionstüchtig.

Fazit:

Ein Regress gegen denjenigen der die Fliesenbeläge mitsamt der Alternativabdichtung eingebracht hat, ist möglich.