Schimmelbefall in einem Wohnobjekt

Ausgangslage:

In der  Ersten Heizperiode nach Bezug der neu errichteten Wohnanlage wurde durch die Bewohner einer Erdgeschosswohnung unter welcher die Tiefgarage gelegen ist, unten im Außeneckbereich des Schlafzimmers Schimmel festgestellt, weshalb eine entsprechende thermografische Analyse der Situation an das SV- Büro Giesinger beauftragt wurde.

Am Tag der Befundaufnahme wurde eine Außentemperatur von 10,0 °C festgestellt. Es war bewölkt und es war während der Befundaufnahme kein Niederschlag.

Die Raumklimadaten wurden mit 23,5°C Lufttemperatur. 64,8% rel. Luftfeuchtigkeit und einer Taupunkttemperatur von 16,5°C ermittelt.

Die Messung der Oberflächentemperatur an jenem Wandbereich, wo die Schimmelbildung bemängelt wurde, konnte mit 16,7°C ermittelt werden.

Aufgrund dervor Ort ermittelten Daten wurde rechnerisch nachgesiwsen, dass die Baukonstruktion nicht den geforderten Mindestanforderungen der ON-B8110-2 in Bezug auf  Schimmelfreiheit erfüllen konnte. Die Mindestoberflächentemperatur wurde um 2,89°C unterschritten.

Die rel. Feuchtigkeit unmittelbar an der Wandoberfläche wurde mit 98,75% errechnet. Bereits ab einer rel. Feuchtigkeit an der Bauteiloberfläche von 80% muss mit Schimmelwachstum gerechnet werden.  Dies alleine stellt jedoch noch keine letzschlüssige Klärung dar, da die Situation auf die Mindestanforderungen umgelegt werden muss. Diese sind in der Norm entsprechend geregelt. Die vorgefundene rel. Luftfeuchtigkeit umgelegt auf 20°C Lufttemperatur betrut 80,22%.

Eine entsprechende Analyse mit einer Simulationssoftware hat ergeben, dass bei einer Außentemperatur von 0°C und einer Inneren Lufttemperatur von 20°C , bereits ab 60% rel. Luftfeuchtigkeit mit Schimmelwachstum gerechnet werden muss.

Somit war der Beweis einer mangelhaften Detailausführung erbracht.