Gutachten
Treten bei einem Wohnobjekt Baumängel, wie Schimmelbefall oder mangelhafte Dampfbremse auf, decken wir mit einer entsprechenden Analyse, Messung und Untersuchung die Ursache auf.
Ausgangslage:
In der Ersten Heizperiode nach Bezug der neu errichteten Wohnanlage wurde durch die Bewohner einer Erdgeschosswohnung unter welcher die Tiefgarage gelegen ist, unten im Außeneckbereich des Schlafzimmers Schimmel festgestellt, weshalb eine entsprechende thermografische Analyse der Situation an das SV- Büro Giesinger beauftragt wurde.
Am Tag der Befundaufnahme wurde eine Außentemperatur von 10,0°C festgestellt. Es war bewölkt und es war während der Befundaufnahme kein Niederschlag.
Die Raumklimadaten wurden mit 23,5°C Lufttemperatur. 64,8% rel. Luftfeuchtigkeit und einer Taupunkttemperatur von 16,5°C ermittelt.
Die Messung der Oberflächentemperatur an jenem Wandbereich, wo die Schimmelbildung bemängelt wurde, konnte mit 16,7°C ermittelt werden.
Aufgrund dervor Ort ermittelten Daten wurde rechnerisch nachgesiwsen, dass die Baukonstruktion nicht den geforderten Mindestanforderungen der ON-B8110-2 in Bezug auf Schimmelfreiheit erfüllen konnte. Die Mindestoberflächentemperatur wurde um 2,89°C unterschritten.
Die rel. Feuchtigkeit unmittelbar an der Wandoberfläche wurde mit 98,75% errechnet. Bereits ab einer rel. Feuchtigkeit an der Bauteiloberfläche von 80% muss mit Schimmelwachstum gerechnet werden. Dies alleine stellt jedoch noch keine letzschlüssige Klärung dar, da die Situation auf die Mindestanforderungen umgelegt werden muss. Diese sind in der Norm entsprechend geregelt. Die vorgefundene rel. Luftfeuchtigkeit umgelegt auf 20°C Lufttemperatur betrut 80,22%.
Eine entsprechende Analyse mit einer Simulationssoftware hat ergeben, dass bei einer Außentemperatur von 0°C und einer Inneren Lufttemperatur von 20°C , bereits ab 60% rel. Luftfeuchtigkeit mit Schimmelwachstum gerechnet werden muss.
Somit war der Beweis einer mangelhaften Detailausführung erbracht.
Ausgangslage:
In den Wintermonaten wurde im Bereich des ausgebauten Dachgeschosses mehrfach
Wassereintritt bei den sichtbaren Pfetten festgestellt.
Die Verfugungen zwischen Gipskarton-Deckenbekleidung und der Pfette sind abgerissen.
Das Risstiefenlineal lässt sich auf volle Länge in diese Risse einführen. Dies lässt auf eine Unregemäßigkeit der Dampfichtheitsebene schließen.
Die Öffnung der Dachebene von Außen hat die Annahme bestätigt, dass die Dampfdichtheitsebene nicht fachgerecht ausgeführt war, was zu Kondenswasserbildung geführt hat. Das Kondenswasser ist in die Räumlichkeiten zurück geflossen.
Ausgangslage:
An einer Schlafzimmerwand Richtung Bad wurde Feuchtigkeit festgestellt. Eine Beweissicherung wurde beauftragt um eventuelle Regressforderungen gegen einen möglichen Verursacher zu ermöglichen.
Die Verfugung zwischen Bodenfliese und Duschrinne ist offen.
Die Sekundärentwässerung im Rinnenbereich wurde mit elastischem Dichtstoff geschlossen.
Die Alternativabdichtung im Bereich des Flansches der Duschrinne ist nicht funktionstüchtig.
Fazit:
Ein Regress gegen denjenigen der die Fliesenbeläge mitsamt der Alternativabdichtung eingebracht hat, ist möglich.
Zwischen zwei hochdampfbremsenden Ebenen im Bereich eines Hallenbades waren die Holzelemente bereits nach kürzester Zeit der Vermorschung preisgegeben.
Unfachmännische Perforierungen von Wärmedämm-Verbundsystemen führen unter Anderem zu Wassereintritten, welche die Langlebigkeit der Fassade erheblich reduziern können.
Falsche Materialwahl. Hier wurde ein Kunststoff-Sichtfenster im Bereich eines Klärbeckens eines Schwimmbades eingebaut. Die Beschläge begannen bereits unmittelbar nach dem Einbau zu korrodieren.
Überlappende Dichtflansche von zu eng nebeneinander verlegter Bodenplattendurchdringungen können zum Versagen der Dichtheit in diesen Bereichen führen.
Durchgehend offene Stoßfugen im Außenmauerwerk können zu Schäden am Außenputz und im Innenbereich führen.
Das Wärmedämm-Verbundsystem darf durch verlegte Leitungen etc. nicht geschwächt werden.
Die Untersichtschalung ist länger als die Unterdachebene. Auf der Unterdachebene abrinnendes Niederschlagswasser wird direkt an die Untersichtschalung geleitet und kann Selbige schädigen!
Durch solche Leitungsführungen wird das Wärmedämm-Verbundsystem unzulässig gestört.
Durch Deckendurchbrüche und Leitungsführungen ist die Bauwerksabdichtung in einem Bad in diesem Bereich nicht mehr funktionstüchtig.
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