Gutachten
Treten bei einem Wohnobjekt Baumängel, wie Schimmelbefall oder mangelhafte Dampfbremse auf, decken wir mit einer entsprechenden Analyse, Messung und Untersuchung die Ursache auf.
Ausgangslage:
In den Wintermonaten wurde im Bereich des ausgebauten Dachgeschosses mehrfach
Wassereintritt bei den sichtbaren Pfetten festgestellt.

Die Verfugungen zwischen Gipskarton-Deckenbekleidung und der Pfette sind abgerissen.

Das Risstiefenlineal lässt sich auf volle Länge in diese Risse einführen. Dies lässt auf eine Unregemäßigkeit der Dampfichtheitsebene schließen.
Die Öffnung der Dachebene von Außen hat die Annahme bestätigt, dass die Dampfdichtheitsebene nicht fachgerecht ausgeführt war, was zu Kondenswasserbildung geführt hat. Das Kondenswasser ist in die Räumlichkeiten zurück geflossen.
Ausgangslage:
An einer Schlafzimmerwand Richtung Bad wurde Feuchtigkeit festgestellt. Eine Beweissicherung wurde beauftragt um eventuelle Regressforderungen gegen einen möglichen Verursacher zu ermöglichen.


Die Sekundärentwässerung im Rinnenbereich wurde mit elastischem Dichtstoff geschlossen.

Die Alternativabdichtung im Bereich des Flansches der Duschrinne ist nicht funktionstüchtig.
Fazit:
Ein Regress gegen denjenigen der die Fliesenbeläge mitsamt der Alternativabdichtung eingebracht hat, ist möglich.

Zwischen zwei hochdampfbremsenden Ebenen im Bereich eines Hallenbades waren die Holzelemente bereits nach kürzester Zeit der Vermorschung preisgegeben.

Unfachmännische Perforierungen von Wärmedämm-Verbundsystemen führen unter Anderem zu Wassereintritten, welche die Langlebigkeit der Fassade erheblich reduziern können.

Falsche Materialwahl. Hier wurde ein Kunststoff-Sichtfenster im Bereich eines Klärbeckens eines Schwimmbades eingebaut. Die Beschläge begannen bereits unmittelbar nach dem Einbau zu korrodieren.

Überlappende Dichtflansche von zu eng nebeneinander verlegter Bodenplattendurchdringungen können zum Versagen der Dichtheit in diesen Bereichen führen.

Durchgehend offene Stoßfugen im Außenmauerwerk können zu Schäden am Außenputz und im Innenbereich führen.

Das Wärmedämm-Verbundsystem darf durch verlegte Leitungen etc. nicht geschwächt werden.



Durch Deckendurchbrüche und Leitungsführungen ist die Bauwerksabdichtung in einem Bad in diesem Bereich nicht mehr funktionstüchtig.






